Wahl des Verwaltungsrats und des Vorstands
Die ordentliche Generalversammlung 2026 des Europäischen Architekturhauses – Oberrhein findet am
Donnerstag 30. April 2026 um 18:00 Uhr statt,
an der ENSAS – Raum F601 – 6. Etage
Boulevard du Président-Wilson 6–8, 67000 Straßburg
In diesem Jahr wählen wir einen neuen Verwaltungsrat für eine Amtszeit von drei Jahren. Wenn Sie sich an unseren Aktivitäten beteiligen und die Baukultur gemeinsam im Oberrheingebiet sichtbar machen möchten, können Sie für den Verwaltungsrat kandidieren und uns Ihre Bewerbung bis Mittwoch, 1. April um 18:00 Uhr einreichen.
Im Rahmen einer Reflexion über die Vereinsführung des EA wurde die Satzung des Vereins überarbeitet. Die neue Satzung wird der gesamten Mitgliedschaft in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 9. April, zur Abstimmung vorgelegt.
Die Änderungen betreffen hauptsächlich:
• die Festlegung einer Mindest- und Höchstzahl von Vertretern pro Mitgliedergruppe, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Der neue Vorstand kann zwischen 25 und 33 Mitglieder umfassen.
• eine größere Flexibilität bei der Anzahl der Mitglieder im Vorstand des Vereins. Dieser kann nun zwischen 4 und 10 Mitglieder umfassen.
• die Schaffung eines Gremiums der aktiven Mitglieder.
→ Eine detaillierte Präsentation wird im Vorfeld der außerordentlichen Mitgliederversammlung, die am Donnerstag 9. April stattfindet, versendet.
1. Die Vereinsführung des EAs
Die Vereinsführung des EA steht allen offen, die – ob Architekt oder nicht – dazu beitragen möchten, den Verein aktiv mitzugestalten und gemeinsam die zukünftigen Aktivitäten weiterzuentwickeln.
Verwaltungsrat:
→ Er tritt etwa viermal pro Jahr zusammen: drei Sitzungen des Verwaltungsrats und eine Mitgliederversammlung.
→ Er legt die Ziele und Aktivitäten des Vereins fest. Er wählt einen Vorstand, der für die Umsetzung dieser Ziele sowie für die laufenden Geschäfte verantwortlich ist.
→ Er besteht aus 25 bis 33 Mitgliedern.
Vorstand:
→ Der Vorstand geht aus dem Verwaltungsrat hervor; er wird aus dessen Mitgliedern gewählt.
→ Er trifft sich durchschnittlich einmal pro Monat.
→ Er besteht aus 4 bis 10 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:
• 1 Präsident*in
• 1 Generalsekretär*in
• 1 Schatzmeister*in
• 1 bis 7 Vizepräsident*innen, die in der Region (z. B. Bas-Rhin, Nordbaden usw.) und/oder zu thematischen Schwerpunkten (Pädagogik, grenzüberschreitende Zusammenarbeit usw.) aktiv sind
2. Wer kann kandidieren?
| 1. Ordentliche Mitglieder: benannte Mitglieder Die 8 ordentlichen Mitglieder des Vereins (Gründungsmitglieder) werden durch ihre Präsident*innen und/oder eine oder mehrere Vertreter*innen repräsentiert. Conseil régional de l’Ordre des architectes Grand Est Union des Architectes d’Alsace Architektenkammer Südbaden Architektenkammer Nordbaden Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BW ENSAS INSA Lycée Le Corbusier | minimum 4 2 2 2 2 1 1 1 = 15 | maximum 4 2 2 2 2 1 1 1 = 15 | |
| 2. Aktive Mitglieder: gewählte Mitglieder Private oder öffentliche juristische Personen, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben und deren Haupttätigkeit keine wirtschaftliche Tätigkeit ist; vertreten durch ihren Präsidenten oder Direktor bzw. dessen Stellvertretung. Beispiele: Kulturvereine, Studierendenvereine, Gebietskörperschaften, öffentliche Verwaltungen, akademische Einrichtungen. | = 0 | = 4 | |
| 3. Einzelmitglieder: gewählte Mitglieder Natürliche oder juristische Personen, Architekt oder Nicht-Architekt, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben und die Aktivitäten des Vereins unterstützen. | = 8 | = 12 | |
| 4. Partner-Mitglieder: gewählte Mitglieder Private juristische Personen, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und die Aktivitäten des Vereins durch eine Partnerschaftsvereinbarung finanziell unterstützen. Beispiele: Partnerunternehmen aus der Baubranche. | = 2 | = 2 | |
| 5. Ehrenmitglieder Personen, die dem Verein wichtige Dienste leisten oder geleistet haben. Sie sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit. Sie sind ständige Gäste des Verwaltungsrats, jedoch ohne Stimmrecht. | |||
| GESAMT | = 25 | = 33 | |
3. Wie kann man sich für ein Mandat im Verwaltungsrat bewerben?
Ordentliche Mitglieder = benannte Mitglieder
Die 8 ordentlichen Mitglieder benennen ihre Vertreter per E-Mail bis spätestens Mittwoch, 1. April um 18:00 Uhr. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Anzahl der Vertreter pro ordentlichem Mitglied. Bitte geben Sie an, ob Sie sich für den Vorstand des Vereins bewerben möchten und für welches Amt.
Aktive Mitglieder, Einzelmitglieder und Partnermitglieder = gewählte Mitglieder
Senden Sie eine Interessensbekundung anhand der beigefügten Vorlage (max. 1 A4-Seite), in der Sie Ihre Erfahrung darlegen und angeben, in welchen Themenbereichen oder Projekten Sie sich engagieren möchten.
Bitte geben Sie außerdem an, ob Sie sich zusätzlich zur Kandidatur für den Verwaltungsrat auch für eine Funktion im Vorstand des Vereins bewerben möchten und – falls ja – für welches Amt. Einreichung der Bewerbungen bis spätestens Mittwoch, den 1. April um 18:00 Uhr.
Erinnerungen:
• Die aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats müssen, wenn sie sich erneut für den Verwaltungsrat und/oder den Vorstand bewerben möchten, das Bewerbungsformular ausfüllen (gilt für ernannte und gewählte Mitglieder).
• Die Kandidierenden müssen ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Falls Sie Ihren Beitrag für das Jahr 2026 noch nicht beglichen haben, bitten wir Sie, online über den angegebenen Link beizutreten oder uns das beigefügte Anmeldeformular unterschrieben an direction@m-ea.eu zu senden und die Zahlung per Überweisung auf das Konto der MEA vorzunehmen.
Wichtige Termine
• 1. April – Frist für die Einreichung der Bewerbungen
• 9. April, 18:00 Uhr – Verwaltungsratssitzung & außerordentliche Mitgliederversammlung (Beschluss der neuen Statuten)
• 10. April – Versand der Bewerbungen an die Mitglieder
• 30. April, 18:00 Uhr – Ordentliche Mitgliederversammlung mit Wahl des neuen Verwaltungsrats und Vorstands